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Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Erklärung, in der ich im Voraus festlegen kann, ob ich in einer bestimmten Lebenssituation ärztlich behandelt werden möchte oder nicht. Diese bestimmten Lebenssituationen sind solche, in denen feststeht, dass
Die Patientenverfügung legt meinen freien Willen für mögliche Situationen in der Zukunft fest. Ich gebe diese Erklärung zu einem Zeitpunkt ab, an dem ich selbst noch entscheidungsfähig bin – ich sorge vor für eine Situation, in der ich z. B. krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig bin.
Ärzte und Pflegekräfte sind an meine Verfügung gebunden, sie müssen meinen im Vorfeld selbstbestimmten und bewussten Festlegungen Folge leisten und müssen meine Willenserklärung beachten. Darum richtet sich die Patientenverfügung auch nicht ausschließlich an meinen Arzt oder meine Ärztin und das Behandlungsteam, sondern auch an meinen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter, der den Auftrag hat, meine Willenserklärung durchzusetzen.
Eine Patientenverfügung bedeutet nicht, dass ich im Falle einer schweren Erkrankung medizinisch schlechter versorgt werde oder dass Ärzte und Behandlungsteam meinen Tod beschleunigen. Sie wird nur dann wirksam, wenn die von mir erklärten Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Patientenverfügung erlaubt niemandem, meinen Tod aktiv herbeizuführen bzw. mein Leben aktiv zu verkürzen. Die Patientenverfügung hat mit aktiver Sterbehilfe nichts zu tun, die im Übrigen auch gesetzlich verboten ist.
In der Patientenverfügung kann ich auch festlegen, welche Form der Sterbebegleitung ich in meiner letzten Lebensphase wünsche. So kann ich z. B. den Beistand durch einen Seelsorger festlegen oder die Anwesenheit eines Geistlichen.
Niemand kann voraussehen, ob er oder sie zu einem späteren Zeitpunkt an einer unheilbaren Erkrankung leiden wird, die zu einem qualvollen und langsamen Tod führt. Niemand kann wissen, ob er oder sie Opfer eines Unfalls wird, der eine schwere Hirnschädigung zur Folge hat und durch den er oder sie in einen Komazustand fällt, aus dem heraus man nicht mehr erwacht.
Allen diesen denkbaren Situationen ist gemeinsam, dass die freie Entscheidung des Betroffenen nicht mehr möglich ist. Insbesondere ist man vielleicht nicht mehr ansprechbar, so dass Ärzte oder Behandlungsteam nicht mehr nachfragen können, ob bestimmte medizinische Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht.
Wenn ich mein Selbstbestimmungsrecht auch dann noch ausüben möchte, wenn ich wegen meines Zustandes nicht mehr direkt befragt werden kann, so muss ich im Vorfeld meinen Willen erklären. Wenn ich im vollen Bewusstsein erkläre, dass ich bestimmte Maßnahmen für einen solchen Fall nicht wünsche, dann ist für Ärzte und Angehörige die Situation klar, was zu tun oder zu unterlassen ist, sollte ein solcher schlechter Gesundheits- und Bewusstseinszustand einmal eintreten. Ich sorge für Eindeutigkeit und kann zum Beispiel untersagen, dass der Eintritt meines Todes durch Wiederbelebungsmaßnahmen, durch Beatmung oder künstliche Ernährung verlängert wird, wenn es keine Aussicht für mich auf Genesung gibt. Wenn ich der Meinung bin, dass unter den festgestellten medizinischen Voraussetzungen bestimmte ärztliche Maßnahmen mein Leiden nur verlängern, dann kann meine eindeutige Willenserklärung für Klarheit sorgen und Ärzte und Behandlungsteam auf meinen erklärten Willen verpflichten.
Niemand ist im Übrigen dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung abzugeben. Eine Patientenverfügung ist ausschließlich Ausdruck des freien Willens.
Meine Patientenverfügung stellt sicher, dass ich alle Entscheidungen, die mich persönlich betreffen, auch in Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zum Ausdruck bringe. Ich sorge für mich und meine Angehörigen für Klarheit und zwinge sie nicht zu Entscheidungen, die vielleicht nicht meine wären.
Für eine Patientenverfügung gibt es sehr viele unterschiedliche Formular Vorlagen und Muster, die man sich leicht beschaffen kann. Wichtig ist zu wissen, dass keines dieser Formate rechtsverbindlich vorgeschrieben ist: Eine Patientenverfügung kann auch handschriftlich niedergelegt werden, sie sollte aber in jedem Fall eigenhändig unterschrieben oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen gezeichnet werden.
Oft wird empfohlen, dass man sich bei der Abfassung einer Patientenverfügung von einer sachkundigen Stelle beraten lässt. Dadurch wird vermieden, dass unklare oder missverständliche Formulierungen auftauchen, die am Ende zu neuen Verunsicherungen bei Ärzten oder Angehörigen führen.
Man sollte in jedem Falle konkret beschreiben, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche man in diesen Fällen hat. (Beispiel: Wird künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr auch bei einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung abgelehnt oder ausschließlich in der akuten Sterbephase?)
Eine Rücksprache mit dem Arzt ist in jedem Fall zu empfehlen. Das ist besonders wichtig, wenn man bereits an einer Erkrankung leidet, die im Endstadium vielleicht zu Maßnahmen führt, die man nicht durchführen lassen möchte.
Zu der Patientenverfügung gehört in jedem Falle:
eine Eingangsformel: z.B.
Ich … (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Festlegungen:
Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll:
Wenn
Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen (hier werden nur zwei Beispiele genannt; je nach Bedarf kann und sollte man in der Verfügung dann auch Wiederbelebung, Beatmung, Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung, Dialyse etc. mit benennen).
oder
oder
Schlussformel
Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.
Datum, Unterschrift
Kann ich eine Patientenverfügung ändern oder für ungültig erklären?
Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert, aktualisiert oder widerrufen werden. Tatsächlich wird dazu geraten, eine Patientenverfügung im regelmäßigen Abstand auf ihre Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen – etwa dann, wenn sich ein vorhandenes Krankheitsbild verschlechtert hat, wenn sich Einstellungen geändert haben oder die Lebensumstände. Natürlich kann eine Patientenverfügung auch mündlich widerrufen werden!
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