Hospiz Beratung

Es ist jederzeit möglich, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Anliegen zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, daher helfen wir Ihnen mit einer Hospiz Beratung.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall, wer Ihre Angelegenheiten regelt. Unsere Hospiz Beratung unterstützt Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere vertraute Personen, für Sie im Bedarfsfall zu handeln.
Niemand ist zu jung für eine Vorsorgevollmacht. Mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern. Auch
Ehegatten sind nicht automatisch bevollmächtigt. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sollte eine Vorsorgevollmacht für den Bedarfsfall ausgefüllt haben.

In einer Patientenverfügung können Sie, für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit, Ihren Willen kundtun, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen oder ablehnen.
Wir beraten und erstellen gern mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Dokumente.

Dieses Angebot ist nicht kostenfrei. Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € wird erbeten.