Hospiz Aufnahme

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Die Aufnahme in unserem Hospiz

Unter welchen Voraussetzungen kann ich in ein Hospiz aufgenommen werden? Voraussetzungen für die Aufnahme in einem Hospiz: Die Hospizbedürftigkeit muss vom behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus attestiert werden.
(Grundlage ist die Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V)

Wer hat einen Anspruch auf einen Hospizplatz?

Der behandelnde Arzt oder die Sozialdienste der Krankenhäuser prüfen jeden Fall individuell.
Mögliche Voraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind, dass die Patientin/der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig und erwünscht ist eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht, weil der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.

Welche Krankheitsbilder gehören zur Hospizbedürftigkeit?

  • Onkologische Erkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • neurologische Erkrankungen
  • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung

Wer übernimmt die Kosten in einem Hospiz?

95 % der Kosten für den Hospizaufenthalt werden anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen.
Die restlichen 5 % sind vom Hospiz durch Spenden aufzubringen.
Für den Gast im Hospiz entstehen keine Kosten.

Wie lange dauert es bis man in einem Hopsiz aufgenommen wird?

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf, wenn eine Hospizbedürftigkeit eintreten könnte.
Melden Sie sich persönlich oder rufen Sie uns an. Sprechen Sie mit uns, unsere MitarbeiterInnen unterstützen Sie gern.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Wir zeigen Ihnen gern unsere Einrichtung, damit Sie genügend informiert sind, um eine Entscheidung treffen zu können.

Telefon: 03379 4490623
E-Mail:

Schritte des Genehmigungsverfahrens in einem Hospiz

  • Ein ärztliches Gutachten erfolgt.
  • Der Sozialdienst des Hospizes tätigt eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst (MdK) prüft anhand der
  • Unterlagen die Kostenübernahme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Schritte des Genehmigungsverfahrens

  • Ein ärztliches Gutachten erfolgt.
  • Der Sozialdienst des Hospizes tätigt eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst (MdK) prüft anhand der
  • Unterlagen die Kostenübernahme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Was sollte ich bei der Aufnahme in einem Hopsiz mitbringen?

  • Personalausweis/Krankenversichertenkarte/Zuzahlungsbefreiungskarte
  • Medikamente/IKM/Verbandsmaterial
  • Hilfsmittel (z.B. Rollator, Rollstuhl, Sauerstoffgerät)
  • Persönliche Bekleidung und Kosmetika
  • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • ggf. Betreuerausweis
  • Telefonnummern