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Weil Würde keine Frage des Geldes ist.
Der Aufenthalt in unserem Hospiz Ipek ist für unsere Gäste kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen – und durch unsere engagierte Arbeit als gemeinnütziger Träger.
95 % der Kosten für Ihren Aufenthalt im Hospiz übernimmt Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegekasse. Die restlichen 5 % müssen laut Gesetz vom Hospiz selbst getragen werden. Wir als Trägerin – die Hospiz Ipek gGmbH – finanzieren diesen Anteil durch Spenden, Fördermittel und ehrenamtliches Engagement, damit für Sie als Gast keine finanzielle Belastung entsteht.
Das heißt:
Sie und Ihre Angehörigen müssen nichts zahlen.
Weder für das Zimmer, noch für die Pflege oder die Verpflegung.
Diese gesetzliche Regelung gilt bundesweit – auch in Berlin und Brandenburg. Die Aufnahme in unser Hospiz erfolgt auf der Grundlage von § 39a des Sozialgesetzbuches (SGB V). Das bedeutet, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss, die von Ihrem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus-Sozialdienst schriftlich bestätigt wird. Es handelt sich in der Regel um fortschreitende, unheilbare Erkrankungen, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht mehr notwendig, eine ambulante Versorgung jedoch nicht mehr ausreichend ist.
Nach dem ärztlichen Gutachten reicht unser Sozialdienst die Unterlagen bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst prüfen dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel wird der Aufenthalt für zunächst 28 Tage genehmigt. Bei Bedarf kann der Aufenthalt unkompliziert verlängert werden.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, Unsicherheiten bestehen oder Sie Hilfe beim Antragsverfahren benötigen, steht Ihnen unser Team jederzeit unterstützend zur Seite. Wir beraten Sie einfühlsam, individuell und transparent.
Weil das Leben auch am Ende Geborgenheit verdient – ohne Sorgen um Geld
Dipl.Päd Nare Yesilyurt