Hospiz Aufnahme

Home > Hospiz Aufnahme

Aufnahme in unser Hospiz Ipek

Wer kann in unser Hospiz aufgenommen werden?
Die Aufnahme in unser Hospiz erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der individuellen Situation. Voraussetzung ist, dass eine Hospizbedürftigkeit vorliegt. Diese wird durch den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus attestiert. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V.

Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?
Jeder Fall wird individuell geprüft. Die behandelnden Ärzt/innen oder die Sozialdienste der Krankenhäuser entscheiden über die Aufnahme.
Mögliche Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Eine fortschreitende, unheilbare Erkrankung
  • Keine Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
  • Notwendigkeit und Wunsch nach palliativer, also schmerzlindernder und ganzheitlicher pflegerischer und medizinischer Versorgung
  • Eine ambulante Betreuung zu Hause oder durch Angehörige ist nicht mehr ausreichend, da der Pflege- oder Versorgungsbedarf die Möglichkeiten der bisherigen Betreuung regelmäßig übersteigt


Welche Erkrankungen führen typischerweise zur Hospizbedürftigkeit?

  • Krebserkrankungen (onkologische Erkrankungen)
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Neurologische Erkrankungen (z. B. fortgeschrittene Demenz, ALS)
  • Chronische Erkrankungen des Herzens, der Nieren, der Lunge oder des Verdauungstraktes


Wer trägt die Kosten für den Hospizaufenthalt?

Rund 95 % der Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Pflegeversicherung übernommen. Die verbleibenden 5 % werden durch Spenden und Fördermittel finanziert. Für die Gäste entstehen keine Kosten.

Wie läuft die Aufnahme ab?

  1. Frühzeitige Kontaktaufnahme
    Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig bei uns zu melden, wenn eine Hospizversorgung notwendig werden könnte. So können wir Sie umfassend beraten und gemeinsam den passenden Zeitpunkt für eine Aufnahme finden.
  2. Erstgespräch und Besichtigung
    Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, um unser Hospiz kennenzulernen und alle Fragen persönlich zu klären.
  3. Ärztliches Gutachten
    Der behandelnde Arzt stellt ein Gutachten zur Hospizbedürftigkeit aus.
  4. Aufnahmeanzeige
    Unser Sozialdienst reicht die Aufnahmeanzeige bei der Krankenkasse ein.
  5. Prüfung durch Krankenkasse/Medizinischen Dienst (MdK)
    Die Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst prüft die Kostenübernahme anhand der eingereichten Unterlagen.
  6. Aufnahmeentscheidung
    Nach Genehmigung steht dem Hospizaufenthalt nichts mehr im Wege.


Was sollten Sie zur Aufnahme mitbringen?

  • Personalausweis, Krankenversicherungskarte und ggf. Zuzahlungsbefreiung
  • Alle notwendigen Medikamente, Inkontinenzmaterial und Verbandsstoffe
  • Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Sauerstoffgerät
  • Persönliche Kleidung und Lieblingskosmetik
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn vorhanden
  • Ggf. Betreuerausweis
  • Wichtige Telefonnummern von Angehörigen oder Vertrauenspersonen

Kontakt:

Telefon: 03379 4490623
E-Mail: info@hospiz-ipek.com

Wir freuen uns, Sie und Ihre Angehörigen zu unterstützen und begleiten Sie in dieser besonderen Lebensphase mit Herz und Respekt.

Wir freuen uns auf Sie

Schreiben Sie uns