Aufnahme
Unter welchen Voraussetzungen kann ich in ein Hospiz aufgenommen werden?
Die Hospizbedürftigkeit muss vom behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst im
Krankenhaus attestiert werden.
(Grundlage ist die Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V)
- Wer hat einen Anspruch auf einen Hospizplatz?
Der behandelnde Arzt oder die Sozialdienste der Krankenhäuser prüfen jeden Fall
individuell.
Mögliche Voraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind, dass
die Patientin/der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft
eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist
eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig und
erwünscht ist
eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht, weil
der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische und/oder psychosoziale
Versorgungsbedarf die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig
übersteigt
- Welche Krankheitsbilder gehören zur Hospizbedürftigkeit?
onkologische Erkrankungen
Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
neurologische Erkrankungen
chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Wer übernimmt die Kosten?
95 % der Kosten für den Hospizaufenthalt werden anteilig von den gesetzlichen
Krankenkassen beziehungsweise der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen.
Die restlichen 5 % sind vom Hospiz durch Spenden aufzubringen.
Für den Gast im Hospiz entstehen keine Kosten.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf, wenn eine Hospizbedürftigkeit
eintreten könnte.
Melden Sie sich persönlich oder rufen Sie uns an. Sprechen Sie mit uns. Unsere
MitarbeiterInnen unterstützen Sie gern.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Wir zeigen Ihnen gern unsere Einrichtung,
damit Sie genügend informiert sind, um eine Entscheidung treffen zu können.
Unsere Kontaktdaten:
Telefon: 03379 4490623
E-Mail: a.henrion@hospiz-ipek.com oder
f.beckmann@hospiz-ipek.com
- Schritte des Genehmigungsverfahrens
Ein ärztliches Gutachten erfolgt.
Der Sozialdienst des Hospizes tätigt eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse.
Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst (MdK) prüft anhand der
Unterlagen die Kostenübernahme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
- Was sollte ich mitbringen?
Personalausweis/Krankenversichertenkarte/Zuzahlungsbefreiungskarte
Medikamente/IKM/Verbandsmaterial
Hilfsmittel (z.B. Rollator, Rollstuhl, Sauerstoffgerät)
Persönliche Bekleidung und Kosmetika
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
ggf. Betreuerausweis
Telefonnummern